Aus Angst wird Neid

Primäres Anliegen unserer Petition war die Abschaffung der generellen Leinenpflicht, wie sie in der aktuellen „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hennigsdorf über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ im Paragraph 14 beschlossen wurde.

Die Stadt Hennigsdorf scheint beim Lesen der Hauptforderung, den Begründungen und selbst bei den mündlichen Erläuterungen am 31.5. überfordert zu sein, denn was der Petitionsausschuss daraus weitergibt, ist die Verwaltung zu beauftragen, „bis zur Stadtverordnetenversammlung am 15.6.2021 zu prüfen, ob die im gesamten Stadtgebiet ausgewiesenen Hundeauslaufflächen eingezäunt werden können und mit welchem finanziellen Aufwand dafür zu rechnen ist.“

Das Anliegen, ein sachlich unbegründetes Verbot, welches über 1000 Hundehalter ungerechtfertigterweise diskriminiert, zurückzunehmen wird übersetzt zu: „gucken wir mal, wie wir das noch umständlicher gestalten können“.

Doch das sollte noch nicht alles gewesen sein. Wer jetzt schon denkt, dämlicher geht es nicht – ooh doch…

https://sessionnet.owl-it.de/hennigsdorf/bi/getfile.asp?id=39670

Als Erstes klärt eine Verwaltung uns Hundehalter auf, was ein Hundeauslaufgebiet ist. Da dürfen nämlich auch Leute ohne Hund frei laufen. Und die müssen selbst dort, wo sie ja mit freilaufenden Hunden rechnen müssen, besonders geschützt werden und dürfen nicht von Hunden „belästigt“ werden, wenn sie das nicht wollen. (Nun gut, wer sich in einem Hundeauslaufgebiet über Hundekontakt zu beschwert, mit dem möchte selbst der dämlichste Hund keinen Kontakt haben.)

Jetzt kommts:  Eine Einzäunung der Hundeauslaufgebiete würde somit eine Privilegierung der HundehalterInnen vermitteln, die tatsächlich in dieser Form nicht gegeben ist bzw. den nicht gewünschten Eindruck erwecken, dass das Gebiet nicht mehr für die Allgemeinheit nutzbar ist.“ – Wir atmen tief durch und lassen uns diesen Satz mal auf der Zunge zergehen. Die älteren Hennigsdorfer erinnern sich bitte daran, wie privilegiert sie sich im August ’61 mit dem Zaun gefühlt haben.

Die ängstlichen, besorgten Bürger, vor die sich schützend der heldenhafte Bürgermeister mit seinem Leinenzwang wirft, schauen jetzt neidisch auf die Privilegierten, die eingepfercht im Zaun mit den Bestien ihre Runden drehen!

Aus Angst wird Neid – nur durch einen Zaun. Irre, oder?

Gleichzeitig würde sie (die Einzäunung) die Nutzbarkeit durch andere Personen (z.B. Radfahrende) aufgrund notwendiger Toranlagen einschränken."
Ja klar, da kannste dann nicht mehr in Bestzeit durchballern, sondern musst durch zwei Tore durch. Durchballern wäre aber eh ne schlechte Idee, denn dort besagt das Verkehrszeichen Z240, daß besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen ist und Hunde gehen zu Fuß.

Also was um Himmels Willen ist da eingeschränkt, außer die Wahrnehmung der Stadtverwaltung!? Es werden mit dieser Aussage künstliche Fronten geschaffen (Hundehalter vs. Radfahrer).

Wir erinnern uns an dieser Stelle kurz an unsere Eingangsforderung, zurück zur alten Leinenverordnung, die vorher zwanzig Jahre ohne größere Schäden funktioniert hat!

Abschließend preist die Stadt nochmal die umzäunte „Wüste“ am Stahlwerk an, aber nur so lange, wie da keiner ein Gewerbe hinbauen will. Is doch nett, oder?

Zu den Kosten gibt’s dann noch einen kurzen Absatz, 60.000€ - alles viel zu teuer. Wenn man jährlich rund 80.000€ an Hundesteuern gern entgegen nimmt aber nicht bereit ist, einmalig 60.000€ davon für den Schutz der Steuerzahlverpflichtungsgründe zu investieren, sagt das etwas über die Wertschätzung gegenüber der Kuh aus, die da gierig gemolken wird.

Abschließend ist zu konstatieren, dass aus Sicht der Veraltung sowohl aufgrund der unter Punkt A getroffenen Ausführungen als auch der Höhe der mit einer Einzäunung zu erwartenden Kosten eine Einzäunung der Hundeauslaufgebiete nicht empfohlen werden kann.“ – abgesehen von den angeführten Gründen empfehlen wir auch keine Einzäunung, sondern eine ABSCHAFFUNG der Leinenpflicht!

Insofern liegen wir im Ergebnis ja gar nicht so weit auseinander, jedoch scheint unser Verständnis in der Sache ein Anderes zu sein.

 

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