Hennigsdorf ist was ganz Besonderes
... ob nun ganz besonders schön oder ganz besonders dämlich, das möge der geneigte Leser am Ende selbst entscheiden.
Die Diskussion um den Leinenzwang in Hennigsdorf nimmt immer groteskere Züge an. So wurde unsere Petentin Micha am Montag mehrfach belehrt, dass sie die Petition ja gar nicht hätte einreichen dürfen, weil eine Petition ja nur als Antwort auf einen persönlichen Bescheid der Stadt erfolgen darf. Und dass man sich ja nur aus reiner Nettigkeit hier mit dem Petitionsausschuss hier zusammensetzt, um ihr das mal richtig zu erklären!
Nun ja - jeder, der eine Internet-Suchmaschine bedienen kann, findet innerhalb fünf Minuten das Grundgesetz der Bundesrepublik und die Landesverfassung Brandenburgs.
Dort heißt es in Art 17 GG:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in
Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die
zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
bzw. in Art 24 BbgVerf:
„Jeder hat das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich
mit Anregung, Kritik und Beschwerde an den Landtag, die kommunalen
Selbstverwaltungskörperschaften und jede sonstige staatliche oder kommunale
Stelle zu wenden. Es besteht Anspruch auf Bescheid in angemessener Frist.“
NICHTS jedoch findet man über die Abhängigkeit einer Petition von einem Bescheid der Stadt Hennigsdorf, wie von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses aus Nettigkeit erklärt wurde.
Ebenso wenig findet man, dass in Hennigsdorf nur
Volljährige eine Petition unterschreiben dürfen und sowieso nur Leute, die auch
in Hennigsdorf wohnen. (so die Vorsitzende des Petitionsausschusses!)
In Hennigsdorf gelten besondere
Bestimmungen, über die das Internet noch gar nicht informiert ist. Interessant!
Schließen wir nun von den Eindrücken der Fachkompetenz des Petitionsausschusses und ihres Vorsitzenden auf die Fachkompetenz der Arbeitsgruppe „Leinenpflicht“, die ja vor ein paar Monaten die Verhältnismäßigkeit einer generellen Leinenpflicht gegenüber einem diffusen Angstgefühl einer nörgelnden Minderheit besorgter Bürger zu prüfen hatte, wird einem schnell klar, WIE „besonders“ Hennigsdorf sein muss.
Besonders viel Angst macht mir die Tatsache, dass die Geschicke der Stadt von Menschen entschieden werden, welche die elementaren, verfassungsmäßigen Grundsätze einer politischen Auseinandersetzung nicht verstanden haben. Wie wird dann erst der Inhalt der Auseinandersetzung bewertet?
Das Ergebnis der Auseinandersetzung macht Hennigsdorf eben besonders.
Entscheidet selbst!

Kann dieser Beschreibung voll zustimmen und hätte ergänzend folgenden Vorschlag: Der Bürgermeister sollte 1x jährlich die Stadtverordneten zur Teilnahme an einem Seminar mit den Themen Staatskunde, Demokratie und bürgernahe Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit verpflichten. Mir ist bewusst, dass dies die unter Umständen nicht vorhandenen Fach-/Sachkenntnisse der Entscheidungsträger nicht ersetzen kann und auch emotionale/persönliche Einflüsse nicht auszuschliessen sind.
AntwortenLöschen